Was ist, wenn keine Einigung erreicht wird?Falls keine vollständige Einigung zwischen den Parteien erreicht werden kann, können häufig dennoch Teillösungen realisiert werden. Stellt sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass technische Problemstellungen eine Einigung verhindern, ist es möglich, diese im Anschluss an das Verfahren im Rahmen eines Schiedsgutachtens untersuchen zu lassen. Dies gilt sinngemäß auch für juristische Fragen. In jedem Fall hat die Mediation keine präjudizierende Wirkung, d. h. die Parteien behalten alle Möglichkeiten einer gerichtlichen Klärung des Konflikts. |